Motorola MB860 Bedienungsanleitung Seite 70

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Dies sind die vollständigen und ausschließlichen Garantieleistungen für einen
Motorola Personal Communicator mit Zubehör, die alle sonstigen ausdrücklichen
oder stillschweigenden Garantieleistungen, Bedingungen oder Bestimmungen
ersetzen.
Soweit Sie das Produkt nicht als Verbraucher erworben haben, schließt Motorola
alle sonstigen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantieleistungen,
Bedingungen oder Bestimmungen, wie etwa Eignung für einen Verwendungszweck
und übliche Beschaffenheit, aus.
In dem rechtlich zulässigen Umfang schließt Motorola jede Haftung für Schäden
oder Datenverluste, die den Kaufpreis übersteigen, sowie für auf Grund der Nutzung
bzw. Unmöglichkeit der Nutzung entstandene beiläufige, außergewöhnliche oder
Folgeschäden
1
aus.
Diese Garantie beeinflusst nicht Ihre gesetzlichen Ansprüche als Verbraucher, wie
etwa Gewährleistung der Eignung für die gewöhnliche Verwendung sowie der
Beschaffenheit, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist, sowie die Ansprüche
gegen den Verkäufer des Produkts aus dem Kaufvertrag.
INANSPRUCHNAHME DER
GARANTIELEISTUNGEN
In den meisten Fällen wird der autorisierte Motorola Händler, bei dem Sie den
Motorola Personal Communicator mit Originalzubehör erworben haben und/oder von
dem das Produkt installiert worden ist, die Garantieansprüche anerkennen und/oder
entsprechende Garantieleistungen vornehmen.
Alternativ können Sie sich auch bei der Kundendienstabteilung Ihres
Mobilfunkbetreibers erkundigen, wie Sie Garantieleistungen in Anspruch nehmen
können oder gehen Sie auf die Internetseite:
http://www.motorola.com/support/warrantyselector
.
1
insbesondere Nutzungsausfall, Zeitverlust, Datenverlust, Unannehmlichkeiten, Geschäftsausfall,
entgangener Gewinn oder entgangene Einsparungen.
Soweit in dem Land, in dem der Erwerb erfolgt ist, nach den gesetzlichen
Vorschriften dem Verbraucher ein erweiterter Reparaturdienst für einen längeren
Zeitraum als ein Jahr nach Erwerb des Produktes angeboten werden muss, wird
diese Garantie von autorisierten Motorola Kundendienstcentern oder von Motorola
direkt beauftragten Händlern in dem Land, in dem der Kauf erfolgt, entsprechend
den in den vorliegenden Garantiehinweisen aufgeführten Konditionen geleistet.
Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie dann, wenn der Motorola Fachhändler das
Produkt direkt bei Motorola in dem Land eingekauft hat, in dem der Erwerb erfolgt
ist auf diesen Verkaufsort verwiesen werden, da dort gegebenenfalls gesetzliche
Vorschriften zu Gunsten des Verbrauchers zur Erweiterung der
Gewährleistungspflichten über das erste Jahr hinaus bestehen. Bitte beachten Sie
auch, dass Sie dann, wenn der Motorola Fachhändler das Produkt direkt in einem
Land Motorola eingekauft hat, in dem Motorola nicht zu einem
Reparatur-Zusatzservice im zweiten Jahr nach dem Erwerb verpflichtet ist, Sie auf
diesen Verkaufsort verwiesen werden; jedoch können gegebenfalls in Ihrem Land
andere Bestimmungen zu Gunsten des Verbrauchers zur Erweiterung der
Gewährleistungspflichten über das erste Jahr gelten, die für den Verkäufer oder
Importeur, nicht aber für den Hersteller gelten und Sie werden dann an diese
weiterverwiesen.
GELTENDMACHUNG
Zur Geltendmachung der Garantie sind der defekte Personal Communicator
und/oder die betreffenden Zubehörteile an das autorisierte Motorola Reparatur-
oder Kundendienstcenter in der von Motorola gelieferten Originalkonfiguration und
-verpackung zurückzusenden. Achten Sie darauf, eventuelle Zusatzteile, wie
beispielsweise Ihre SIM-Karte, zu entfernen. Das Produkt muss außerdem mit Ihrem
Namen, Ihrer Adresse, Ihrer Telefonnummer und dem Namen des
Mobilfunkbetreibers versehen sein, und es muss eine Fehlerbeschreibung beigefügt
werden. Falls der Personal Communicator in einem Kraftfahrzeug installiert ist,
sollte das Auto dem autorisierten Reparatur- oder Kundendienstcenter vorgeführt
werden, da für die Fehlersuche eine Überprüfung der Gesamtinstallation im Wagen
notwendig sein könnte.
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